Verband

Aufgaben und Zweck des Verbandes

Der Verband ist für seine Mitglieder berechtigt, auf Kreisebene die Belange der Feuerwehren bzw. Verbandsmitglieder zu vertreten und unterstützt sie bei der Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben.

Er setzt sich für die Gewährleistung des Brandschutzes in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ein.

Er vertritt die feuerwehrrechtlichen Belange der Angehörigen der Feuerwehren.

Er fördert die Kameradschaftlichkeit und den Zusammenhalt innerhalb der Feuerwehren sowie die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit allen im Feuerlösch- und Rettungsdienst sowie im Katastrophendienst tätigen Organisationen.

Er unterstützt das Wirken der Feuerwehren auf dienstorganisatorischem, kulturellem, feuerwehrsportlichem und musikalischem Gebiet. Beratungen mit der Kreisverwaltung in Fragen des Feuerwehrwesens und des Brandschutzes, insbesondere dass die einheitliche Struktur, Ausrüstung und Organisation der Feuerwehren und des Brandschutzes gewahrt bleiben und ständig vervollkommnet werden.

Er fördert das brandschutzgerechte Verhalten von Kindern und Jugendlichen, auch mit dem Ziel der Nachwuchsgewinnung für Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren.

Er nimmt Einfluss auf den Inhalt und die Durchsetzung des Gesundheits- und Versicherungsschutzes der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren.

Er wirkt darauf hin, dass Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aus dieser gesellschaftlichen Tätigkeit kein persönlicher oder beruflicher Nachteil entsteht.

Er erkennt besondere Leistungen im Feuerwehrwesen und im Verbandsleben an und kann dafür verdienstvolle Organisationen, Angehörige von Feuerwehren und andere Bürger auszeichnen.

Er setzt sich für die gesamtgesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung der Leistung der Angehörigen der Feuerwehr ein.

Er ist selbstlos tätig.

Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Vorstand besteht aus der Leitung des Vorstandes und dem erweiterten Vorstand.

Die Leitung des Vorstandes besteht aus:

  • dem Vorsitzenden
  • den 3 Stellvertretern
  • dem Schatzmeister
  • dem Schriftführer

Kreisbrandmeister des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist berechtigt, mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.

Zu den Sitzungen des Vorstandes können Berater hinzugezogen werden.

Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden und einen seiner Stellvertreter vertreten. Im Innenverhältnis gilt, dass der Vorsitzende im Falle seiner Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter, den er festlegt, vertreten wird.

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bleibt der Vorstand geschäftsführend im Amt.

Aufgaben des Vorstandes:

Die Verantwortung für die gesamte Geschäfts- und Kassenführung des Verbandes obliegt dem Vorstand.

Zu den weiteren Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:

  • Umsetzung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Verbandsausschusses
  • Vorbereitung und Durchführung der Tagung der Verbandsorgane
  • Aufstellung des Haushaltsplanes
  • Vorbereiten der Geschäftsordnungen der Organe des Verbandes
  • Vergabe von Mitteln des Verbandes entsprechend dem Haushaltsplan
  • Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeitsbereiche der anderen Verbandsorgane fallen
  • Berufung von ehrenamtlichen Fachreferenten als Leiter von Fachausschüssen und Arbeitskreisen
  • Vorschlag der Delegierten für die Delegiertenversammlung des LFV
  • Bestätigung der Ordnung der Kreisjugendfeuerwehr

Der Vorstand kann laut Beschluss, Mitglieder des Vorstandes von der Vorstandsarbeit entbinden, wenn schwerwiegende Gründe der Inaktivität bzw. anderweitiges verbandsschädigendes Auftreten vorliegen. Der Beschluss ist zu begründen. Gegen diesen Beschluss kann der Betreffende Einspruch einlegen, über den der Verbandsausschuss endgültig beschließt.

Der Vorstand kann bei Ausscheiden von gewählten Mitgliedern des Vorstandes für die laufende Wahlperiode geeignete Angehörige der ordentlichen Mitglieder zu Mitarbeit in den Vorstand berufen. Hierbei sind in erster Linie Nachrückkandidaten aus vorangegangenen Vorstandswahl zu berücksichtigen. Sind keine vorhanden, sucht der Vorstand aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder einen Kandidaten für die Mitarbeit des Vorstandes. Der Verbandsausschuss beschließt hierzu endgültig.

Für Geschäfte der laufenden Verwaltung kann der Vorstand einen Geschäftsführer berufen. Der Geschäftsführer nimmt an allen Beratungen des Verbandes teil und führt die notwendigen Protokolle.

Der Vorstand hat:

  • ein Mitgliederverzeichnis in geeigneter Form zu führen, das Verzeichnis ist in regelmäßigen Abständen zu sichern und einmal jährlich am Jahresende in Papierform zu archivieren
  • durch den Schatzmeister die Mitgliedsbeiträge anhand des Mitgliederverzeichnisses zu erheben
  • mindestens vierteljährlich zu tagen oder innerhalb 10 Tagen, wenn dies mindestens 5 Vorstandsmitglieder fordern

 

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